§ 42 Abs 1 AVG (mündliche Verhandlung, Präklusion; Aufhebung der anzuwendenden Materienbestimmung über Einschränkung der subjektiven Rechte der Nachbarn während des Berufungsverfahrens; Einräumung der Möglichkeit zur Erhebung neuer Einwendungen)
VwGH 07.03.2000, 99/05/0223