§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung; baupolizeilicher Auftrag, Änderung der Rechtslage; neue rechtliche Beurteilung des maßgebenden Sachverhaltes; Erteilung eines Bauauftrages nach der nach zwischenzeitiger Rechtslagenänderung zutreffenden Norm)
§ 49 Abs 1 Oö BauO idF vor LGBl 1998/70 (bewilligungspflichtige bauliche Anlage)