§ 66 Abs 2 AVG (Berufung, Entscheidung; Aufhebung und Zurückverweisung; Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung; Berufungsbehörde Kollegialorgan)
VwGH 09.11.1999, 99/05/0126
Das Ansuchen um Erteilung einer VeranstaltungsBew für den Zeitraum von 10 Jahren für folgende Veranstaltungsarten Schießbude, Fadenziehen, Ballwurfspiel auf leere Blechdosen, Ringwurfspiel, Pfeilwurfspiel, Nagelschlag, Stoppelziehen, Glücksrad, Warenblinker und Zetteltopfspiel.