§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung, Verschulden des Vertreters, RA; bes Sorgfaltspflicht bzgl Fristen, Hörfehler bei tel Mitteilung eines Zustelldatums durch dt Korrespondenzanwalt)
VwGH 26.05.1999, 99/03/0029
1. Nach VwGH 08.07.1992, 92/03/0093, ist der Fristenkontrolle bezügl RM von Rechtsvertretern ein bes Augenmerk zu widmen. Dabei unterliegt auch das Zustelldatum einer bes Prüfungspflicht, zumal es ein wesentl Umstand für das Ende der RM-Frist ist (VwGH 13.12.1989, 89/03/0091, in Bezug auf einen Hörfehler der Kanzleiangestellten eines Rechtsvertreters bei der Übermittlung des Datums der Zustellung einer Strafverfügung).