§ 6 VStG (Schuld; Notstand, Eintritt einer vorhersehbaren, in Kauf genommenen Gefahrensituation; kein Putativnotstand, weil selbst verschuldet, keine irrtümliche Annahme eines Notstandes; Geschwindigkeitsüberschreitung wegen behaupteter gesundheitlicher Akutproblematik)
VwGH 26.05.1999, 99/03/0049