§ 20 VStG (außerordentliche Milderung der Strafe, Voraussetzungen, beträchtliches Überwiegen der Milderungsgründe; Alkotestverweigerung, anfängliche Bereitschaft zur Ablegung angesichts späterer Verweigerung kein Milderungsgrund; Unbescholtenheit einziger Milderungsgrund
VwGH 31.03.2000, 99/02/0352