Art 137 B-VG (Klagen; Zuständigkeit des VfGH bei bloßen Liquidierungsklagen, Notstandshilfe; Unzuständigkeit bei bescheidmäßiger Aberkennung des Notstandshilfeanspruches)
§ 47 Abs 1 AlVG (Notstandshilfe; Mitteilung im Fall der Anerkennung des Anspruches, Bescheid im Fall der Nichtanerkennung)