§ 8 Abs 5 lit b Sbg Schischul- und SnowboardschulG 1989 (Erteilung der Schischulbewilligung, sachliche Voraussetzungen, keine grobe Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an der Aufrechterhaltung eines geordneten Schischulwesens zufolge der Erteilung der beantragten weiteren Schischulbewilligung; Annahme einer solchen Beeinträchtigung bei Unmöglichkeit der Erteilung des Schiunterrichtes in der weiteren Schischule in der für die Darbietung des gesamten Schischulangebotes in ausreichender Qualität erforderlichen Mindestgröße unter Berücksichtigung einer solchen Mindestgröße der bestehenden Schischulen; keine sachliche Rechtfertigung für die Begünstigung etablierter Schischulen; keine Nachvollziehbarkeit, warum die wirtschaftliche Rentabilitätsprognose dem Schischulwerber staatlicherseits abgenommen wird)