§ 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Strafbestimmung, bewilligungslose Beschäftigung von Ausländern; Hausbau, Isolierarbeiten, Anhaltspunkte für unentgeltliche Tätigkeit, keine; arbeitnehmerähnliches Verhältnis; Zeugenantrag, Auslandsaufenthalt, Bekanntgabe einer ladungsfähigen Adresse, keine)
VwGH 13.09.1999, 97/09/0359