§ 2 Abs 2 AuslBG (Beschäftigung Begriff; probeweise Beschäftigung, keine bei Entlohnung und Beschäftigung über ganzen Arbeitstag)
§ 2 Abs 2 AuslBG (Beschäftigung Begriff; probeweise Beschäftigung, keine bei Entlohnung und Beschäftigung über ganzen Arbeitstag)