§ 22 Abs 1, § 23 Abs 2 PVG
Personalvertretung 31.03.2000, A 51-PVAK/99
Enthält ein Wahlvorschlag weniger Bewerber, als auf ihn Mandate entfielen, so sind nur so viele Mandate zuzuteilen, als der Wahlvorschlag Bewerber enthielt. Andere Wahlvorschläge sind nicht berechtigt, das nicht vergebene Mandat zugewiesen zu erhalten. Das G nimmt in solchen Fällen in Kauf, dass ein PersVOrg eben nicht die vorgesehene Mitgliederzahl hat, sofern die Zahl der Mitglieder nicht unter die Hälfte der festgesetzten Zahl sinkt.