vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Personalvertretung 31. 3. 2000, A 46-PVAK/99

JudikaturZfV 2000/1737ZfV 2000, 710

§ 16 Abs 4 PVG

Personalvertretung 31.03.2000, A 46-PVAK/99

Soweit von PersVOrg Best über das Wahlverfahren verletzt werden, entscheidet gem § 20 Abs 13 und 14 PVG zur Überprüfung von im Wahlverfahren gefassten Beschl der ZWA, soweit durch diese Rechtswidrigkeit das Wahlergebnis beeinflusst werden könnte. Bei dem, dem DWA zuzurechnenden Aushang, in dem festgestellt wird, dass der DA die Neubestellung des DWA unterlassen habe und sich gem § 16 Abs 4 PVG der alte DWA am 20. 10. 1999 konstituiert habe, handelt es sich aber um keinen Vorgang im Wahlverfahren selbst, sondern um einen davor gelegenen Vorgang. Diese vom DWA entfaltete Tätigkeit ist im PVG nicht vorgesehen. Damit ist die Zuständigkeit der PVAK für die Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung des DWA gegeben. Allerdings fehlt dem DA hier die Legitimation zur Erhebung einer Beschwerde gem § 41 Abs 1 PVG, wonach derjenige vor der PVAK antragsberechtigt ist, der eine Verletzung der Rechte behauptet. In der Regel können zwar nur Einzelpers in ihren Rechte verletzt sein, dennoch können Rechte eines PersVA verletzt sein, etwa wenn von einem anderen PersVOrg in seine Kompetenz eingegriffen wird. Im vorliegende Fall wird ein derartiger Eingriff vom DA nicht behauptet und ist ein solcher auch nicht erkennbar, da der DA die Unterlassung der Neubestellung des DWA tatsächlich beschlossen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!