§ 114 Abs 5 und 7 FrG 1997 (Ausweisung; Außerkrafttreten; Gegenstandslosigkeit und Einstellung von VfGH- oder VwGH-Beschwerden; aufschiebende Wirkung vor VfGH oder VwGH; der Ausweisung zugrunde liegender Bescheid über Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung oder über Verlust der Aufenthaltsbewilligung)
§ 115 FrG 1997 (Zeitpunkt der Anhängigkeit der Beschwerden)