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BerK 18. Februar 2000, GZ 129/7-BK/99 (VERSETZUNGEN/VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

JudikaturVERSETZUNGENZfV 2000/1293ZfV 2000, 520

§ 38 Abs 4 BDG 1979 (Versetzung an anderen Dienstort, provisorischer Beamter, Wegstrecke von ca 50 km zumutbar)

BerK 18.02.2000, GZ 129/7-BK/99

In der zwischen dem angenommenen Wohnort A. und dem Dienstort B. liegenden Entfernung von ca 50 km ist für sich allein kein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil zu erblicken (vgl BerK 07.05.1999, GZ 6/8-BK/99).

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