§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung; keine Änderung in der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung des Abteilungsleiters durch vorübergehende Ausgliederung eines Teils einer Abteilung)
§ 41a BDG 1979 (Berufungskommission, Zuständigkeit, Feststellungsbescheid betreffend eine qualifizierte Verwendungsänderung)