§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, schwer wiegendes Spannungsverhältnis, grobes Fehlverhalten gegenüber Mitarbeitern, mangelnde Führungs-qualitäten, Abberufung von Leitungsfunktion)
§ 38 Abs 4 BDG 1979 (Versetzung an anderen Dienstort, Abzugsinteresse)