§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, schwer wiegendes Spannungsverhältnis, mangelnde Führungsqualitäten, Abberufung von Leitungsfunktion)
§§ 45 ff AVG (Beweisverfahren, Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit aller Beweismittel, Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit, Verbot der vorwegnehmenden Beweiswürdigung)