§ 15 Abs 3 AWG (Verlässlichkeit; dreimalige Bestrafung wegen Übertretung von Bundesgesetzen oder Landesgesetzen zum Schutz der Umwelt; mehrmalige Bestrafung kann auch in einem Bescheid erfolgen)
VwGH 15.12.1998, 95/05/0043
Der Tatbestand der dreimaligen Bestrafung wegen best Übertretungen ist nicht nur dann erfüllt, wenn die Bestrafungen in getrennten Strafverfügungen oder Straferk erfolgten (VwGH 20.07.1995, 95/07/0075). § 15 Abs 3 ist nicht zu entnehmen, dass zw den einzelnen Bestrafungen oder zw den einzelnen Tatzeitpunkten ein best Zeitraum liegen müsse. Es wäre sachl nicht zu rechtfertigen, wenn einer Person, die in getrennten Straferk oder Strafverfügungen bestraft wurde, die Verlässlichkeit abgesprochen würde, während einer anderen Person, die wegen gleichartiger Verwaltungsübertretungen, die sie zu denselben Tatzeiträumen begangen hat, die Verlässlichkeit nur deswegen erhalten bliebe, weil die Beh sich entschlossen hat, sämtl Verwaltungsübertretungen in einem einzigen Straferk zu ahnden. Abw.