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VfGH 30. 11. 1998, B 755/98 (WEGRECHT)

JudikaturWEGERECHTZfV 2000/506ZfV 2000, 184

§ 24 Abs 5 NÖ GSWG (Weggemeinschaft; Zweckeinrichtung; Freiwilligkeit; Beendigung; Gleichheit; verfassungskonforme Interpretation)

VfGH 30.11.1998, B 755/98

Der Landesagrarsenat hat § 24 Abs 5 NÖ GSLG dahin ausgelegt, dass die behördl Genehmigung eines Beschlusses über die Auflösung einer Weggemeinschaft dann nicht zulässig sei, wenn der Güterweg noch nicht errichtet ist; dies auch dann nicht, wenn - wie hier - mit Gewissheit vorhersehbar ist, dass wegen unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten der Weg niemals errichtet werden wird.

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