§ 54 Abs 1 FrG 1992 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; Antragstellung, Rechtzeitigkeit)
VwGH 18.12.1998, 95/21/0981
Der Ansicht der bel Beh, dass es bei Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines A nach § 54 Abs 1 FrG allein auf den Zeitpunkt der A-Stellung ankomme, vermag der GH nicht beizupflichten. Ein bereits eingebrachter und mangels Zurückw noch offener A gem § 54 Abs 1 FrG ist iF eines nachfolgend eingeleiteten AufenthaltsverbotsVerf als zul zu werten.