§ 8 Abs 7 WaffG 1996 (Verlässlichkeit; Prüfung; erstmalige Vorlage eines Gutachtens)
§ 25 Abs 2 WaffG 1996 (Überprüfung der Verlässlichkeit; Auftrag zur Vorlage eines Gutachtens; Anhaltspunkte für fehlende Verlässlichkeit; Abgeben von Schüssen auf gestohlenes Fluchtfahrzeug eines Einbruchdiebstahls)