§ 64 Abs 6 KFG (Besitzer einer im Ausland erteilten Lenkerberechtigung, Erteilung einer österreichischen auf Antrag; Voraussetzung, ua Glaubhaftmachen einer mindestens einjährigen Fahrpraxis im Ausland)
VwGH 30.06.1998, 98/11/0082
Die bel Beh war zwar nicht gehalten, vAw Ermittlungen zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes anzustellen. Das bedeutet aber nicht, dass sie dem ASt, der Unterlagen vorlegt, die im Prinzip zur Glaubhaftmachung der Fahrpraxis geeignet sind, aber nach Ansicht der Beh hiezu noch nicht ausreichen, die Glaubhaftmachung als misslungen qualifiziert, ohne dem ASt diese ihre Ansicht bekanntzugeben und ihm die Möglichkeit zur Ergänzung seines Vorbringens einzuräumen (vgl VwGH 25.01.1994, 93/11/0204).