§ 1 Abs 1 Z 1 Tir GVG 1983 (landwirtschaftliches Grundstück; Erhebungen der Behörde über die Grundstücksnutzung zur Zeit des Kaufvertrages)
VfGH 22.02.1999, B 2162/97
Ob das Grundstück im Jahre 1980 ein landwirtschaftl iSd § 1 Abs 1 Z 1 Tir GVG 1983 war, wurde nicht erhoben. Gewiss mag es naheliegen, anzunehmen, dass ein Grundstück, welches zu Beginn der 70er Jahre und 1995 und 1996 landwirtschaftl genutzt wurde, auch in der Zwischenzeit der gleichen Nutzung zugeführt worden ist. Doch finden sich im angef B dbzgl weder nähere Erwägungen noch basiert eine solche Annahme auf konkreten Erhebungen. Aufhebung.