NÖ GVG 1989 (Parteistellung, keine, am Erwerb der den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens bildenden Liegenschaft Interessierter)
VfGH 15.10.1998, B 1634/97
Der Bf ist Landwirt und war am Erwerb der den Gegenstand des VerwVerf bildenden Liegenschaft interessiert.