§ 22 Abs 11 GehG (Karenzurlaub, Pensionsbeiträge des Beamten, Überweisungsbetrag an Bund, Aufteilung auf Monate, Erstattung der Pensionsbeiträge an Beamten insoweit, als sie durch Überweisungsbetrag gedeckt sind)
§ 308 Abs 1 ASVG (Überweisungsbetrag an Rechtsträger bei Übernahme eines ASVG-Versicherten in öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis)