§ 4 Abs 3 bis 5 PG (Frühpensionierung, Kürzung der Bemessungsgrundlage für Ruhegenuss; keine Verletzung im Gleichheitssatz, geringe Intensität des Eingriffes, öffentliches Interesse)
Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheitssatz; keine Verletzung)
§ 4 Abs 3 bis 5 PG (Frühpensionierung, Kürzung der Bemessungsgrundlage für Ruhegenuss; keine Verletzung im Gleichheitssatz, geringe Intensität des Eingriffes, öffentliches Interesse)
Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheitssatz; keine Verletzung)