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VwGH 7. 5. 1998, 96/20/0241 (WAFFENRECHT)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 1999/1549ZfV 1999, 634

§ 5 Abs 1 WaffG 1986 (Führen einer Schusswaffe, Bei sich haben)

§ 5 Abs 2 Z 1 WaffG 1986 (kein Führen, ua innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten; Amtsräume, Gericht, Betriebsraum)

§ 7 WaffG 1986 (Ermessensbestimmungen, private Rechte und Interessen, Berücksichtigung öffentlichen Interesses)

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