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VwGH 2. 4. 1998, 96/20/0779 (WAFFENRECHT)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 1999/1550ZfV 1999, 636

§ 6 Abs 1 Z 3 WaffG 1986 (waffenrechtliche Verlässlichkeit, Annahme, dass Waffen nicht an unberechtigte Personen überlassen werden; keine, Überlassung der Waffenbesitzkarte an andere zum Zweck des Waffenerwerbs)

§ 20 Abs 1 WaffG 1986 (Überprüfung der Verlässlichkeit, spätestens alle 5 Jahre, Entzug der waffenrechtlichen Urkunden bei Wegfall der Verlässlichkeit)

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