vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 16. 4. 1998, 98/05/0047 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1999/1543ZfV 1999, 633

§ 42 AVG (Einwendung, Begriff; Erkennbarkeit, auf welches Recht sich Partei beruft; Gefährdung durch Immissionen; Abstellen auf eine bestimmte Einwirkung)

VwGH 16.04.1998, 98/05/0047

Einw im Rechtssinn die Behauptung der Verletzung eines subj Rechts; liegt nur vor, wenn dem Vorbringen die Verletzung eines best Rechtes entnommen werden kann (VwGH 16.09.1997, 97/05/0176). Die in der Verhandlung erhobene Forderung, überdachte Pkw-Abstellplätze mit geschlossenen Rückwänden zu errichten, wird diesen Anforderungen nicht gerecht, weil nicht zu entnehmen, in welchem subj-öff Recht sich die Bfin verletzt erachtet. Im gegebenen Zusammenhang müsste das Vorbringen auf einen oder mehrere der zum Begriff der schädl Umwelteinwirkungen in § 2 Z 36 Oö BauTG erwähnten Alternativtatbestände Luftverunreinigung, Lärm oder Erschütterungen abgestellt sein (vgl auch § 3 Z 4 Oö BauTG und VwGH 07.11.1995, 94/05/0173).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!