§ 7 ZustG (Heilung von Zustellmängeln, tatsächliches Zukommen des Schriftstückes; bloße Übergabe einer Bescheidkopie anlässlich einer Vorsprache des Bf bei Behörde; kein für den Bf bestimmtes Original, keine Heilung)
§ 24 ZustG (unmittelbare Ausfolgung an Empfänger, versandbereites Schriftstücke; Erfordernis einer behördlichen Zustellverfügung, Ausfolgung einer Bescheidkopie unzureichend)