§§ 500 ff ASVG (Begünstigungen für Geschädigte aus politischen Gründen; Nachweis der politischen Gründe; Mitwirkungspflicht des Anspruchswerbers; amtswegige Ermittlungspflicht)
VwGH 31.03.1998, 94/08/0206
Mit dem angef B hat die bel Beh die begünstigte Anrechnung der Zeit der Emigration des Bf gem §§ 500 ff ASVG vom Juni 1941 bis zu seiner Rückkehr nach Österr im Jahre 1958 mangels polit Gründe abgelehnt. Begründet wurde dies im wesentl damit, dass der Bf für seine behauptete Verfolgung keinerlei Beweismittel habe vorlegen können.