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VwGH 26. 5. 1998, 98/04/0078 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1999/1395ZfV 1999, 597

§ 75 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Nachbarn, ua Inhaber von Einrichtungen in denen sich regelmäßig Personen vorübergehend aufhalten; nicht Aufenthalt von Dienstnehmern eines Dienstleistungsbetriebes)

§ 356 Abs 1 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Augenscheinsverhandlung)

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