§ 13 Abs 3 GewO 1994 (Rechtsträger, Konkurseröffnung oder Abweisung des Antrages mangels Kostendeckung, Gewerbeausübungsausschluss, Beurteilung nach Sachlage im Entscheidungszeitpunkt)
§ 13 Abs 4 GewO 1994 (Nichtanwendung des Abs 3, Abschluss eines Zwangsausgleichs und dessen Erfüllung; tatsächliche Erfüllung vorausgesetzt)