§ 77 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigung, Bedachtnahme auf Belange des Arbeitnehmerschutzes, Auflagenvorschreibung nur zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer; Gestaltung von Kassenarbeitsplätzen; Auflagen, Bestimmtheitsgebot)
VwGH 26.05.1998, 98/04/0012