§ 48 Abs 1 Krnt FLG 1979 (Agrargemeinschaft, Gesamtheit der Eigentümer der Stammsitzliegenschaften und der Personen mit persönlichen Anteilsrechten)
§ 99 Krnt FLG 1979 (Agrarbehörden, Zuständigkeiten außerhalb eines Verfahrens; ua ob in bezug auf bestimmte Grundstücke eine oder mehrere Agrargemeinschaften bestehen)