§ 7 Abs 2 Z 5 lit b AgrBehG (Berufung an Obersten Agrarsenat; abändernde Erkenntnisse, mit denen ua ein Bringungsrecht eingeräumt wird; auch Einzelheiten der Ausgestaltung einer Bringungsanlage von der Einräumung eines Bringungsrechtes umfasst)
VwGH 26.02.1998, 97/07/0207