§ 64 Z 4 Tir FLG 1996 (Regulierungsverfahren, Festsetzung des Anspruches auf Nutzung, Berücksichtigung der im Einzelfall obwaltenden Umstände; persönliche Differenzen zwischen den Mitgliedern nicht unbeachtlich)
§ 21 FlVfGG (Vorgänge, mit denen die Regulierung zu erfolgen hat; Durchführung von Verbesserungen, die von der Agrarbehörde angeordnet ist, Grundsatz der Rentabilität)