§ 7 Abs 2 Z 3 AgrBehG (Frage der Gesetzmäßigkeit der Abfindung, Anrufung des Obersten Agrarsenates, auch in verfahrensrechtlichen Bescheiden in diesen Angelegenheiten)
VwGH 19.03.1998, 96/07/0240
Bei der Frage der Gesetzmäßigkeit der Abfindung in einem Z-Verf handelt es sich nach § 7 Abs 2 Z 3 AgrBehG um einen jener Fälle, in denen - bei Vorliegen aller sonstigen ges Voraussetzungen - die Berufung an den OAS zul ist.