§ 26a Abs 3 NÖ FLG 1975 (Schadenersatz, Antrag binnen einem Monat nach Rechtskraft des Zusammenlegungsplanes, Rechtskraft dem Anspruchswerber gegenüber)
VwGH 26.05.1998, 96/07/0233
Der VwGH sieht eine Übertragung von Gründen und Ergebnis der vom VwGH 19.03.1998, 98/07/0030 (in dieser ZfVB) zur Best des § 27 Abs 9 des Stmk ZusammenlegungsG 1982 gefundenen Auslegung auf die Best des § 26a Abs 3 des NÖ FLG 1975 ungeachtet des Umstandes für geboten an, dass der NÖ LG-Geber seine Ausführungsnorm zu § 10 Abs 5 FGG nicht, wie der Stmk AusführungsG-Geber, wortgleich mit der Grundsatznorm, sondern in sprachl abweichender Weise gestaltet hat.