§ 18 Abs 4 Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Invaliditätsversorgung wegen vorübergehender Berufsunfähigkeit; Voraussetzungen für Zuerkennung; Antragstellung während Berufsunfähigkeit)
VwGH 26.03.1998, 97/11/0184
§ 18 Abs 4 Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Invaliditätsversorgung wegen vorübergehender Berufsunfähigkeit; Voraussetzungen für Zuerkennung; Antragstellung während Berufsunfähigkeit)
VwGH 26.03.1998, 97/11/0184