§ 3 Abs 1 WTBO (Wirtschaftstreuhänder, Berufsausübung, Voraussetzungen, ua geordnete wirtschaftliche Verhältnisse; Steuerberater, zahlreiche anhängige Exekutionsverfahren; Vorbringen zu allfälliger Aktiva, keines)
§ 6 WTBO (geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine insbesonders bei einmaliger Konkurseröffnung oder zweimaliger Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens innerhalb der letzten zehn Jahre)