§ 146 Abs 6 BergG (Errichtung von Bergbauanlagen, Bewilligungsverfahren, Parteistellung, abschließende Regelung; Nachbarn, rechtzeitige Erhebung rechtserheblicher Einwendungen, juristische Person, Geltendmachung einer Gefährdung oder Belästigung durch Staub oder Schmutz, Rechtserheblichkeit, keine, ebenso bei Geltendmachung von Befahren von Straßen mit öffentlichen Verkehr mit Betriebsfahrzeugen)
VwGH 24.06.1998, 98/04/0086