§ 100 Abs 2 BergG (Aufschluss- und Abbauplan, Genehmigung der Berghauptmannschaft)
§ 100 Abs 3 BergG (Genehmigungsverfahren, Parteien, ua Eigentümer angrenzender Grundstücke bei rechtzeitiger Erhebung rechtserheblicher Einwendungen, juristische Person, Geltendmachung der Gefährdung oder Belästigung Dritter, rechtserhebliche Einwendung, keine, Gemeinde, Formalpartei, Geltendmachung subjektiver Rechtsverletzung, keine)