§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, wohlbegründete Furcht; Kosovo-Albaner; regionaler Vorsitzender einer Menschenrechtsorganisation, Mitglied der LDK; Glaubhaftmachung einer unmittelbar bevorstehenden Verfolgung ausreichend)
VwGH 09.04.1997, 95/01/0555
In der Beschw wird die vom Bf bereits in seinem schriftl AsylA aufgestellte und von ihm im VerwVerf nie als unrichtig relevierte Behauptung widerholt, es handle sich bei der vom Bf ins Treffen geführten Menschenrechtsorganisation KMDLNJ tatsächl um eine anerkannte Menschenrechtsorganisation im Kosovo, deren regionaler Vorsitzender der Bf gewesen sei. Die bel Beh hat weder die Mitgliedschaft des Bf bei der LDK noch dessen Funktion in bzw seine Tätigkeit für die Organisation KMDLNJ in Zweifel gezogen. Zutreffend rügt der Bf aber Mängel des ErmittlungsVerf (bzw der Begr des angef B) über die erhöhte Verfolgungsgefahr durch die jugoslaw Beh gerade hinsichtl jener Personen, die „derartige“ polit oder Menschenrechtsaktivitäten gesetzt hätten. Bei Durchführung eines entspr ErmittlungsVerf hätte sich - so der Bf - ergeben, dass unter dem Vorwand strafrechtl Verfolgung gegen derartige Personen aus polit Gründen vorgegangen werde und dass daher entgegen der Ansicht der bel Beh die gegen den Bf gesetzten Schritte durchaus polit Charakter gehabt hätten bzw unter dem Vorwand strafrechtl Aufklärung eines Mordes, polit missliebige Personen zu beseitigen, getrachtet werde.