Art 1 Abschn 1 Z 2 FlKonv (Flüchtling, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung, Teilnahme an Putschversuch, Unterstellung einer bestimmten politischen Gesinnung)
VwGH 14.01.1998, 95/01/0486
Die bel Beh stellte entspr dem Vorbringen des Bf (StA Togo) fest, dass dieser am 5. 7. 1991 anläßl seiner Einreise nach Togo verhaftet und anschließend in Polizeihaft genommen worden sei, aus der er am 9. 7. 1991 habe fliehen können. Grund dafür sei gewesen, dass die Beh von Togo die Verantwortlichen für einen kurz zuvor versuchten Regierungsumsturz unter jenen togoischen Staatsangehörigen vermutet hätten, die in Ghana lebten. Sie kam jedoch zu dem Ergebnis, dass aus diesem Sachverhalt eine Verfolgung des Bf aus den in der FlKonv gen Gründen nicht ableitbar sei.