§ 172 Abs 6 ForstG (Wiederbewaldungsauftrag; Titelbescheid, Vollstreckungstauglichkeit nach Beendigung der für die Dauer des verwaltungsgerichtl Verfahrens ausgesprochenen aufschiebenden Wirkung)
§ 4 Abs 1 VVG (Ersatzvornahme, vollstreckungstauglicher Titelbescheid nach Ablauf der Leistungsfrist)