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VwGH 15. 9. 1997, 97/10/0121 (FORSTRECHT)

JudikaturFORSTRECHTZfV 1999/91ZfV 1999, 66

§ 1 Abs 1 ForstG (Wald, Höchstabstand der Bäume von 10 m zueinander nicht vorausgesetzt)

VwGH 15.09.1997, 97/10/0121

Das Vorbringen, dass die Waldeigenschaft nach § 1 Abs 1 ForstG einen Höchstabstand der Bäume von 10 m zueinander voraussetze, hat der VwGH schon mehrfach als ungeeignet angesehen, die Rechtswidrigkeit eines WaldfeststellungsB aufzuzeigen (VwGH 19.12.1994, 93/10/0076; 25.03.1996, 92/10/0100).

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