Art 4 Abs 1 V (EG) Nr 3381/94 des Rates vom 19. 12. 1994 über eine Gemeinschaftsregelung der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Mitteilung über Bestimmung oder Eignung der Waren, Rechtsfolge der Bewilligungspflicht, Voraussetzung; Güter mit doppeltem Verwendungszweck und deren Bestimmung dazu; Waren aus ehemaligem Kernkraftwerk, Erklärung der Bewilligungspflicht, Prüfung der Voraussetzungen, keine)