§ 20 Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vlbg (Ermäßigung der Fondsbeiträge, jährliche Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit bis zu S 200.000,-; Bruttoeinnahmen)
§ 7 BeitragsO zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vlbg (Ermäßigung der Fondsbeiträge)