§ 50 Abs 1 WRG (Wasserbenutzungsanlagen, Erhaltung und Bedienung in dem der Bewilligung entsprechenden Zustand durch die Wasserberechtigten)
§ 138 Abs 1 lit a WRG (wasserpolizeilicher Auftrag, Erforderlichkeit durch das öffentliche Interesse oder auf Verlangen des Betroffenen; auch zur Nachholung unterlassener Arbeiten)